Das Leistungsangebot von Aufwind Jugendhilfe beinhaltet Leistungen gem.:
§§ 30,35 a SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Durch eine zielgerichtete Begleitung, Unterstützung und Hilfe soll darauf hingewirkt werden, dass das Kind oder der Jugendliche in seiner Entwicklung gefördert wird, und eine dauerhafte positive Lebensperspektive für ihn gefunden wird.
Die Erziehungsbeistandschaft wird von uns als eine jugendzentrierte Hilfe angesehen, die das soziale Umfeld kontinuierlich mit einbezieht.
Lebensmittelpunkt des Kindes/ Jugendlichen ist im Allgemeinen die Familie. Die Hilfe stellt eine ergänzende Form der Erziehung in der Familie dar und ist in der Regel längerfristig angelegt.
Der Fokus dieser Hilfe liegt in der sozialen Integration des jungen Menschen.
Nach § 35 a KJHG haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Hilfen nach § 35 a KJHG werden analog zu den Arbeitsansätzen der Erziehungsbeistandschaft angeboten.
Die im Hilfeplanverfahren festzulegenden Ziele sollten die spezielle Entwicklungsproblematik berücksichtigen.
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein längerfristiges Hilfeangebot vor Ort – in den Familien zu Hause.
Sie richtet sich an Familien mit unterschiedlichen Problemlagen und individuellem Unterstützungsbedarf.
Eine zentrale Rolle nimmt in dieser Arbeit das Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII ein.
Helfer und Familien gehen hier in einen gemeinsamen Arbeitsprozess.
Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation sollte hier als langfristige Basis gesehen werden.
Die Aufgaben orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenslagen der Familie, sowie den Interessen, Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder.
Durch intensive Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben und durch die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sollen die Familien in ihrem Selbsthilfepotential unterstützt werden.
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Die Hilfeform wird als ambulante Hilfe in der Regel in eigener Wohnung angeboten.
Der Fokus der Hilfe für junge Volljährige liegt in der Entwicklung einer eigenständigen Lebensführung des jungen Menschen.
Die Mitwirkungsbereitschaft ist bei dieser Hilfeform maßgeblich.
Die im Hilfeplan festzulegenden Maßnahmen und Ziele orientieren sich stark an lebenspraktischen Lernbereichen und schulischen/ beruflichen Entwicklungen.